Tariflohn bei der Gemeinhardt Service GmbH: Mehr als nur ein Gehalt
Bei der Gemeinhardt Service GmbH verstehen wir unter fairer Bezahlung weit mehr als nur die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards. Als führendes Unternehmen im Bereich Gerüstbau legen wir großen Wert auf die Zufriedenheit und Motivation unserer Mitarbeiter. Daher möchten wir in diesem Blogbeitrag das Thema Tariflohn und die damit verbundenen Vorteile bei uns im Unternehmen näher beleuchten.
Was ist Tariflohn?
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, was Tariflohn eigentlich bedeutet. Tariflöhne sind Gehälter, die auf Basis von Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden. In Deutschland haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Tariflohn, wenn sie Mitglied der entsprechenden Gewerkschaft sind – in unserem Fall der IG Bau – und dies ihrem Arbeitgeber anzeigen. Zudem muss der Arbeitgeber selbst in einem Berufsverband organisiert sein, der Tarifverträge abschließt.
Die Rolle des allgemeinverbindlichen Rahmenvertrags (hier mehr erfahren)
Eine wesentliche Grundlage für die Eingruppierung der Arbeitnehmer stellt der allgemeinverbindliche Rahmenvertrag dar. Dieser legt detailliert fest, welche Anforderungen beispielsweise ein geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer erfüllen muss, wie das Führen mehrerer Gerüstbau-Kolonnen, das fachgerechte Aufmaß und die Abrechnung der Baustellen.
In unserem Unternehmen wird die Position des Kolonnenführers jedoch in der Rolle des Bauleiters integriert, wobei die geprüften Kolonnenführer primär die Aufgaben eines Montageleiters übernehmen.
Lohnerhöhung ab dem 1. Mai 2024
Um unsere Wertschätzung für unsere Mitarbeiter zu unterstreichen und gleichzeitig die Attraktivität des Berufsfelds zu steigern, wird die Gemeinhardt Service GmbH ab dem 1. Mai 2024 die Löhne um ca. 4,5 % erhöhen. Damit zahlen wir über den Gerüstbau-Tarif hinaus und setzen ein klares Zeichen für eine faire und leistungsgerechte Bezahlung.
Über die Tariflöhne hinaus
Ein weiterer wichtiger Punkt, der oft übersehen wird, ist die Bezahlung von Fahrzeiten zu den Baustellen. Während der Rahmentarifvertrag vorsieht, dass Fahrzeiten für Beifahrer nicht gesondert vergütet werden müssen, geht die Gemeinhardt Service GmbH hier einen Schritt weiter. Seit Jahren zahlen wir die Fahrzeiten unserer Gerüstbauer zu den Baustellen und zurück mit dem vollen Stundenlohn.
Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeitern einen umfangreichen 40-Stufen-Plan mit zusätzlichen Vergütungen an. Dieses Paket umfasst unter anderem eine private Krankenversicherung für das Krankenhaus (BetterDoc), einen Zuschuss zu Krippen- und Kindergartenplätzen, Fahrgeld zum Arbeitsplatz und vieles mehr.
Fazit
Bei der Gemeinhardt Service GmbH verstehen wir, dass unsere Mitarbeiter das Herzstück unseres Unternehmens sind. Deshalb gehen wir in puncto Tariflohn und zusätzliche Vergütungen weit über das Übliche hinaus. Wir sind stolz darauf, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch Wertschätzung und Unterstützung bietet.
Denn zufriedene Mitarbeiter sind der Schlüssel zu unserem gemeinsamen Erfolg.