Nottreppe
Aktuelles | 27. August 2020

Nottreppe

Nottreppe: Welche Lösung aus dem Gerüstbau erfüllt alle Vorschriften und DIN-Normen?

Diese Treppe bringt Bauherren ganz schön ins Schwitzen – und das, ohne einen Fuß darauf gesetzt zu haben. Die Rede ist von der Nottreppe. Brauche ich eine für mein Gebäude? Wenn ja, wie muss sie aussehen? Und schließlich: Wie komme ich zu einer günstigen Lösung, die trotzdem alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt? Fragen, die Sie am besten mit einem Gerüstbauer klären.

Hätten Sie es gewusst? Das Bauordnungsrecht kennt den Begriff Nottreppe überhaupt nicht. Es spricht dagegen von notwendigen Treppen. Eine muss mindestens in jedes nicht ebenerdige Geschoss führen. So weit, so trivial. Wer will sich schon aus dem Fenster abseilen, um zur Arbeit oder zum Einkaufen zu gehen? Ganz zu schweigen vom sicheren Fluchtweg im Brandfall.

Notwendig kann es aber auch werden, neben dieser Haupttreppe eine weitere Treppe ins Gebäude einzuziehen. Nämlich gewöhnlich dort, wo sich besonders viele Menschen aufhalten, darunter Hochhäuser, Schulen und Behörden, Bürogebäude und andere öffentliche Bauten. Für sie schreibt der Gesetzgeber einen zweiten Fluchtweg vor.

Die Nottreppe aus Gerüst nach DIN-Norm

Bei einem Neubau ist die Sache von vornherein klar: Der Architekt kennt die Bauvorschriften und plant von vornherein genügend Fluchtwege ein. Doch was passiert, wenn in ein Wohnhaus nach einiger Zeit Büros einziehen? Oder eine Sanierung nötig wird, die eine Treppe vorübergehend unpassierbar macht?

Mit einem Mal hat der Hausherr im wahrsten Sinne des Wortes seine liebe Not mit der Treppe. Eine Nottreppe muss her, wo ursprünglich keine vorgesehen war. Und trotzdem muss sie alle baurechtlichen Anforderungen erfüllen: Maße, Material und Bauweise müssen stimmen. Für alles das gibt es DIN-Normen.

Der Gesetzgeber ist streng, wenn es um den Brandschutz geht. Und der Bauherr ist über diesen Zusatzaufwand nicht begeistert. Er benötigt jetzt einen Partner, der nicht nur die Bestimmungen kennt, sondern auch eine günstige Lösung bietet.

Die Gemeinhardt Service GmbH hat schon für viele Kunden Nottreppen eingerichtet. Unsere Treppenkonstruktionen aus Gerüstmaterial erfüllen alle Vorgaben des Baurechts. Statische Berechnung und die Abnahme von qualifizierter Seite geben Ihnen zusätzlich Sicherheit.

So setzt die Gemeinhardt Service GmbH die gesetzlichen Vorschriften für Nottreppen um

  • Unsere Nottreppen sind aus Metall und damit aus einem nicht brennbaren Material.
  • Die Laufbreite beträgt das mindestens vorgeschriebene Maß. Sie orientiert sich an der Personenzahl, die bei Gefahr die Treppe benutzen.
  • Stufenhöhe und Auftrittstiefe orientieren sich streng an den Vorgaben.
  • Ein Geländer schützt vor Absturz und gibt Halt beim Steigen. Zusätzlich lassen sich Kindersicherungen anbringen.
  • Die Nottreppe lässt sich mit den geforderten Treppenabsätzen ausstatten.

Die gesetzlichen Anforderungen bei der Errichtung einer Nottreppe sind umfangreich. In Sachsen kann es anders aussehen als in Bayern. Für den Kindergarten anders als im Seniorenheim. Am besten überlassen Sie es einem qualifizierten Experten, hier den Durchblick zu behalten. Auch bei den DIN-Normen, die alle Einzelheiten für den Bau von Fluchttreppen regeln.

Beim Thema Nottreppen kursieren viele Missverständnisse. Wir schaffen Klarheit. Sprechen Sie mit uns.