Gerüstbau: Wo Sie als Auftraggeber in der Pflicht sind
Verordnungen, Vorschriften, Gesetze – die Bürokratie rund um eine Baustelle kann wirklich lästig werden.
Gerade wenn es um die Aufstellung eines Gerüstes geht, ist deshalb professionelle Unterstützung unumgänglich. Ein verantwortungsvoller Gerüstbauer kennt sowohl seine Pflichten als auch die seines Auftraggebers. Auf keinen Fall lässt er ihn in eine juristische Stolperfalle tappen. Rechtssicherheit für alle Baubeteiligten ist das oberste Ziel.
Bauleiter Dirk May von Gemeinhardt Gerüstbau weiß, dass Vorschriften ihren Sinn haben und keineswegs nur dazu da sind, ihn oder seine Kunden zu ärgern. Er kennt seine Verantwortung für die Sicherheit von Handwerkern, Passanten und auch das Bauwerk selbst.
Genau deshalb macht er sich heute auf den Weg, ein Gebäude zu besichtigen, an dem ein Fassadengerüst errichtet werden soll. Das Studium des Bauplans genügt ihm nicht. Er muss sich ein Bild von der Situation vor Ort verschaffen, um eine glasklare Einschätzung geben zu können. Alltag für Dirk May, trotzdem hat er seine fachmännischen Antennen voll ausgefahren, um alle kritischen Punkte sofort zu registrieren. Der Auftraggeber ist dankbar, dass er die nötigen Informationen nicht selbst beschaffen muss – und dass dieser Service zum Leistungsspektrum von Gemeinhardt Gerüstbau gehört.
Was der Gesetzgeber von Ihnen fordert, wenn Sie ein Gerüst beauftragen
Sofort sieht Dirk Mays geschultes Auge, wo Absperrungen nötig sind, um Material anliefern zu können. Parallel plant er schon einmal Rettungswege und Versorgungszugänge. Die Vorgaben von Betriebssicherheitsverordnung, DIN 18451 und VOB/C hat er im Kopf. Ohne nachblättern zu müssen, kann er die passenden Maßnahmen treffen.
So weiß er, dass der Gerüstbau die Arbeit von Feuerwehr, Post, Bahn, Entsorgungsbetrieben, Zulieferbetrieben und Vermessern auf keinen Fall behindern darf. DIN 18299, die „Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ dienen ihm dabei als Richtschnur.
Diese Formalitäten sind beim Gerüstbau unverzichtbar
Dirk May hat sich beim Auftraggeber bereits informiert, welche Schadstoffe an dem betagten Gebäude zu erwarten sind. Die Aufklärung über diesen Punkt gehört zu den Grundpflichten des Bauherrn gegenüber seinem Dienstleister. Aber welcher Auftraggeber weiß das schon? Also fragt Dirk May lieber nach.
Bei seiner Besichtigung fallen ihm die Fassadenplatten des Gebäudes auf – und er tippt sofort auf Asbest. May notiert, dass er das nachprüfen lassen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen einplanen muss.
Ganz sicher ist er sich jedoch schon jetzt, dass er für die Planung des Gerüstes die Unterstützung eines Statikers benötigt. Einige Besonderheiten der Baustelle stellen sich gegen eine Regelausführung des Gerüstes. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt in solchen Fällen eine statische Berechnung und eine bauaufsichtliche Zulassung vor.
Auch das ist alles andere als überflüssiger Papierkram, wie May dem Kunden erklärt – sondern ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheit am Bau.
Damit hat Dirk May seinen letzten Punkt abgehakt und verabschiedet sich. Man ist sich über die nächsten Schritte einig. Die nächste Baustelle kann besichtigt werden.
Die Gemeinhardt Service GmbH unterstützt Sie dabei, rechtssicher zu handeln. Haben Sie Fragen zu Verordnungen, Gesetzen und Vorschriften am Bau? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.