Förderung von Wohneigentum im ländlichen Raum
Dass es in Sachsen und im ländlichen Raum durchaus lebenswert ist, haben wir schon in unserem Kinospot deutlich gemacht. Jetzt wird auch noch Wohneigentum im ländlichen Raum gefördert.
Hier ein paar Informationen passend zu unserer Pressemeldung von heute:
Datum: Dienstag, 4. Dezember 2018 um 13:02
04.12.2018 | SMI | Ländlicher Raum | Familie | Bau, Immobilien | Sicherheit & Inneres | Kabinett |
Freistaat fördert Wohneigentum im ländlichen Raum Wöller: „Den ländlichen Raum zu einem Raum der Zukunft und Möglichkeiten weiterentwickeln“ |
Die Mitglieder der Staatsregierung haben in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine Richtlinie zur Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum beschlossen. Hierbei handelt es sich um die Gewährung eines staatlich geförderten Darlehens für die Schaffung, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum im ländlichen Raum. Im nächsten Jahr stehen hierfür 40 Millionen Euro bereit. „Mit dieser Förderrichtlinie bieten wir insbesondere jungen Familien eine attraktive Lebensperspektive im ländlichen Raum und tragen dazu bei, diesen insgesamt zu einem liebens- und lebenswerten Raum der Zukunft und Möglichkeiten weiterzuentwickeln“, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller heute in Dresden. So sollen sowohl junge Menschen unterstützt werden, die im ländlichen Raum Wohneigentum erwerben oder errichten wollen, als auch ältere Menschen, die ihr Wohneigentum im ländlichen Raum sanieren oder altersgerecht umbauen wollen. „Jede Familie und jede Person, die sich mit Wohneigentum an eine kleinere Gemeinde bindet, trägt zur Zukunft des ländlichen Raumes bei. Den Freistaat Sachsen machen schließlich zwei wichtige Säulen aus: unsere Städte und unser ländlicher Raum“, so Wöller. Wohneigentum sei darüber hinaus die beste Altersvorsorge und trage insbesondere im ländlichen Raum dazu bei, dass unter Umständen mehrere Generationen unter einem Dach, auf einem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe zueinander leben könnten. Das wiederum werde auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für viele junge Menschen erleichtern, betonte Wöller. Die Unterstützung besteht dabei nicht nur in einem zinsgünstigen Darlehen (aktuell 0,75 Prozent Zins), sondern auch in einer 25-jährigen Zinsbindung. Damit hat der Eigentümer eine besondere Sicherheit bei der Finanzierungsplanung. Zudem müssen die Darlehen nur nachrangig besichert werden. Insgesamt ist die Darlehensförderung damit auch in der aktuellen Niedrigzinsphase attraktiv. Die Richtlinie „Wohneigentum im ländlichen Raum“ unterteilt sich in eine Bau- und eine Sanierungsfinanzierung: Baufinanzierung: Sanierungsfinanzierung: Neben der Voraussetzung, dass sich der Wohnraum im ländlichen Raum befinden und selbst genutzt werden muss, gelten folgende Fördervoraussetzungen: • Jährliche Summe der positiven Einkünfte eines Haushaltes darf bei Alleinstehenden 60.000 Euro nicht übersteigen. Die Richtlinie wird Ende Dezember im Amtsblatt veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank ist die Bewilligungsstelle. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. |
Rückfragen an Pressesprecher Andreas Kunze-Gubsch |
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