TRBS 2121
Aktuelles | 15. Februar 2019

Neue TRBS 2121: Diese 8 Regeln sind unverzichtbar für die Arbeitssicherheit im Gerüstbau

Sich bei der Arbeit in schwindelerregender Höhe bewegen – das darf noch lange nicht heißen, dass auch das Unfallrisiko steil nach oben schießt. Ganz im Gegenteil: Die Arbeit auf dem Gerüst wird immer sicherer. Dafür sorgen Fortschritte in der Ausbildung der Gerüstbauer und bei ihrer Ausrüstung. Aber auch der Gesetzgeber und staatliche Stellen haben sich zum Ziel gemacht, dass der Umgang mit Gerüsten immer weniger Risiken und Unwägbarkeiten birgt.

So gelten ab Januar 2019 neue Vorgaben zum Schutz vor Absturz von Gerüsten, zusammengefasst in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121). Sie konkretisieren, was die Betriebssicherheitsverordnung schon seit einiger Zeit vorschreibt. Das heißt: Wenn der Arbeitgeber die neuen Regeln umsetzt, kann er davon ausgehen, dass er im Sinne der Verordnung handelt.

Wir haben uns die TRBS 2121 genau angesehen. Auf diese 8 Punkte kommt es bei der Sicherheit im Gerüstbau besonders an:

  1. Eine Montageanweisung erstellen
    Beim Aufbau eines Gerüstes ist Improvisation fehl am Platz: Gerüstersteller müssen künftig bei der Planung für jedes Gerüst eine Montageanweisung anfertigen oder von einer fachkundigen Person anfertigen lassen.
  2. Die Rangfolge der Schutzeinrichtungen einhalten
    Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung haben es bereits festgeschrieben: Die Gefahren beim Umgang mit Gerüsten sind in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Abstürzen festzulegen. Neu ist nun, dass bei der Sicherheitsausrüstung eine bestimmte Rangfolge zu beachten ist: Zuerst müssen technische Möglichkeiten genutzt werden, bevor man Auffangeinrichtungen und die persönliche Schutzausrüstung einsetzt.
  3. Die Vorgaben für technische Schutzmaßnahmen umsetzen
    Zu den technischen Schutzmaßnahmen zählt die Absturzsicherung. Sie ist nach der TRBS 2121 als Seitenschutz auszuführen. Werden Gerüstbauteile per Hand nach oben transportiert, muss ein zweiteiliger Seitenschutz in den Lagen eingerichtet werden. Außer in der obersten Gerüstlage: Hier muss der Seitenschutz mindestens einteilig ausgeführt sein.
  4. Schon bei der Gerüstmontage ausreichend sichern
    Beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten muss ein Montagesicherungsgeländer eingesetzt werden. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommen Auffangeinrichtungen wie Schutznetze und die PSAgA zum Einsatz. Dies gilt auch bei Treppentürmen, Raumgerüsten, Überbrückungen, Hängegerüsten und auskragendem Gebäuden sowie Gerüstteilen bzw. Vorsprüngen – vorausgesetzt, dass geeignete Anschlagpunkte vorhanden sind.
  5. Auf eine Rettung vorbereitet sein
    Die neuen Regeln sehen vor, dass am Einsatzort immer eine Ausrüstung zur Rettung von Abgestürzten mitzuführen ist. Und das Personal muss wissen, was es im Notfall zur Rettung zu tun hat. Dazu muss bereits in der Gefährdungsbeurteilung auf ein mögliches Hängetrauma und Verletzungen durch Anprallen am Gerüst hingewiesen werden.
  6. Die richtigen Helme verwenden
    Helme mit Kinnriemen gemäß der DIN EN 397 sollten zum Standard gehören.
  7. Die neuen Regeln in puncto Zugänge befolgen
    Diese Vorgabe betrifft nicht nur den Gerüstnutzer, sondern auch den Ausschreiber, den Planer und alle anderen Beteiligten. Ab einer Gerüsthöhe von fünf Metern dürfen nur noch Treppen, Aufzüge oder Transportbühnen als Zugang eingesetzt werden. Gibt es keinen Aufzug oder eine Transportbühne am Gerüst, muss mindestens ein Treppenaufgang angebracht werden. Maximal zwei Lagen dürfen mit einem Leiterdurchstieg verbunden werden. Diese dürfen jedoch nicht umlaufend um das Gebäude sein.
  8. Nur vorgesehene Mittel als Ballast verwenden
    Zum Ballastieren von Gerüsten dürfen nur feste Baustoffe verwenden werden – dazu zählen vor allen Stahl und Beton. In den TRBS 2121 wird diese Regel zwar nur auf fahrbare Gerüste angewendet. Aber natürlich ist sie auch bei Standgerüsten an der Tagesordnung.

Bei der Gemeinhardt Service GmbH achten wir darauf, die neuen Vorgaben der TRBS 2121 exakt umzusetzen. Haben Sie Fragen zur Sicherheit am Bau? Dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.