Warum die Helmpflicht nicht nur beim Sport wichtig ist
Aktuelles | 14. Januar 2014

Warum die Helmpflicht nicht nur beim Sport wichtig ist

Michael Schumacher als trauriges Vorbild

Schumachers Unfall zeigt einmal mehr, dass das Tragen von Helmen (egal ob Schutzhelm oder Sporthelm) die Auswirkungen von Unfällen minimieren kann.

Die Verletzungen von Michael Schumacher sind sehr schwer. Sein Gesundheitszustand war kritisch. Es steht jedoch außer Frage, dass er ohne seinen Helm aufgrund der schweren Verletzungen höchstwahrscheinlich gestorben wäre. An das Leid von Corinna, Ralf, seiner restlichen Familie und seiner Freunde möchte man in so einer Situation gar nicht erst denken.

Doch nicht nur beim Skifahren, Radfahren und anderen Sportarten lauert die Gefahr von Verletzungen.

Wer im Baugewerbe arbeitet, ist verpflichtet einen Kopfschutz (Schutzhelm) zu tragen. Dieser soll vor Verletzungen schützen, die durch Anstoßen an harte Gegenstände verursacht werden. Er schützt aber auch vor herabfallenden Gegenständen.

Helmpflicht im Gerüstbau

Wir wissen um die Gefahren im Beruf des Gerüstbauers und zu unserer Unternehmensphilosophie zählt es: „Oberstes Gebot für uns ist die Sicherheit unserer und Ihrer Mitarbeiter. Wir reden nicht nur über Sicherheit, wir setzen Sie auch um. Deshalb erhält jeder unserer Mitarbeiter neben regelmäßigen Schulungen eine Grundausstattung an Sicherheits- und Arbeitsmitteln.“ Helmpflicht im Gerüstbau

Jeder unserer Mitarbeiter hat seinen eigenen Industrieschutzhelm, welchen er auf all unseren Baustellen tragen muss und auch trägt. Doch wir setzen nicht nur den Helm einfach auf. Wir achten darauf, dass auch der Kinnriemen des Helmes ordnungsgemäß geschlossen ist. Im Falle eines Absturzes vom Gerüst kann der Helm sonst leicht vom Kopf fallen und bei der Pendelbewegung vom Sturz kann man sich dann schwerste Kopfverletzungen zuziehen.

Folgendes ist unbedingt bei der Auswahl von Schutzhelmen im Gerüstbau zu beachten:

  • CE-Kennzeichnung
  • Schutzfunktionen (Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Beständigkeit gegen Flammen, Gewährleistung des Sitzes) müssen erfüllt werden
  • Verstellbare Innenausstattung (zur Anpassung an den Kopfumfang)
  • Innenausstattung aus Textilbändern und Schweißband
  • Guter Tragekomfort (lassen Sie Ihre Mitarbeiter verschiedene Helme testen!)

Sicherheit des Helms überprüfen

Jeder Gerüstbauer muss seinen Helm vor dessen Benutzung einer Sichtkontrolle auf Schäden unterziehen. Ebenso wird der „Knacktest“ empfohlen. Für den Knacktest muss man die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eindrücken bzw. den Schirm leicht verbiegen. Hört man mit aufgelegtem Ohr Knack- oder Knistergeräusche, so bietet der Helm nicht mehr den optimalen Schutz und muss durch einen neuen Helm ersetzt werden. Achten Sie auch auf die Gebrauchsdauer der Schutzhelme (max. 4 Jahre bzw. siehe Herstellerangaben).

Sicherheit sollte vor Schönheit stehen! Tragt einen Helm! Der Gesundheit zu Liebe!

 

Weitere Informationen für die Benutzung von Kopfschutz gibt es in der BGR 193 der BG Bau.