Belastung Gerüste
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei diesem Brücken-Bauwerk haben wir ein Raum- und Hängegerüst für Hochdruckwasserstrahl- und Spritzbeton-Arbeiten erstellt.
Bei der Ausschreibung hat der Bauherr die Lastklasse 4 für die Gerüste gefordert. Bei der Erstellung der Gerüststatik und den Montagezeichnungen stellte der Prüfingenieur nach Vergleichsrechnungen fest, dass das Brückenbauwerk auch nach Abnahme der Brückenkappen diese Lasten nicht aufnehmen kann.
Nach eingehenden Beratungen mit den am Bau Beteiligten hat man sich entschieden, die Lastklasse 3 zu wählen. „Gemäß DIN 4420-3:2006-01 werden Hängegerüste in der Regelausführung als Arbeitsgerüste der Lastklassen 1-3 nach DIN EN 12811-1 ausgebildet.
Bei der Regelausführung nach DIN 4420-3 darf die Belagfläche maximal 6 qm mit der Nennlast 2.0 kN/qm belastet werden, die Restfläche mit 0,75 kN/qm. Die zuvor genannte Begrenzung der Nennlasteinwirkungsfläche ist in der Praxis auch bei von der Regelausführung abweichenden Hängegerüstkonstruktionen üblich. Ihre Anwendbarkeit muss jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden.“
Handelsübliches, trockenes Strahlgut (15 kN/qm) erbringt bei einer Schichtdicke von 13 cm eine Belastung von 2 kN/qm – ca. 0,15 kN/qm je cm Schichtdicke. Bei feuchtem Strahlgut (18 kN/qm) wird diese Last schon nach 11 cm erreicht.
Bei dem Abbruchmaterial und Spritzbetonmaterial hat man vereinbart, dass das Strahlgut nach 4 cm Schichtdicke abzuräumen ist. An mehreren Stellen am Hängegerüst wurden Tafeln mit der Belastung und 4 cm Schichtdicke des Strahlgut aufgehängt, damit die Mitarbeiter der Bauunternehmen rechtzeitig die Gerüste räumen können.
Das Ergebniss der ersten Baustellenbesichtigung können Sie hier sehen.
Hinterlassen Sie einen Kommentar
Wollen Sie an der Diskussion teilnehmen?Wir freuen uns über Ihren Beitrag!