Baustopp
Aktuelles | 16. Juli 2020

Baustopp: Von den Behörden auf Eis gelegt – so schützen Sie Ihr Bauprojekt vor diesem Albtraum

Eine Sicherheitsvorgabe nicht beachtet – schon kann das Bauamt einen Baustopp verhängen. Das ist teuer für den Verursacher und lästig für alle Beteiligten. Damit Sie sich und Ihre Auftraggeber vor Nachteilen bewahren, sollten Sie bei der Wahl Ihrer Projektpartner genau hinsehen. Sechs einfache Kriterien helfen dabei.

Bei der Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH kennen wir unsere Verantwortung genau: Unsere Auftraggeber sind darauf angewiesen, dass wir bei der Sicherheit höchste Ansprüche und natürlich auch sämtliche gesetzlichen Vorgaben befolgen.

Als Baufirma oder als Bauherr wollen Sie sich auf keinen Fall damit auseinandersetzen müssen, wie etwa die neuen technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) im Gerüstbau umzusetzen sind. Sie müssen darauf vertrauen, dass wir uns fachgerecht darum kümmern. Deshalb nehmen wir diese Aufgabe sehr ernst.

Viele unserer Kunden arbeiten bereits seit Jahren mit uns zusammen, weil Sie wissen, dass Sie sich in dieser Hinsicht auf uns verlassen können.

Verzichtet ein Gerüstbauer auf diese Sorgfalt bei den Sicherheitsvorschriften, kann er seinen Auftraggeber und auch den Bauherrn in große Schwierigkeiten bringen.

Der richtige Gerüstbau-Partner minimiert das Risiko eines Baustopps

Sei es, dass die Behörden selbst aufmerksam werden. Sei es, dass ein Beteiligter oder ein Nachbar die Unregelmäßigkeiten auf der Baustelle meldet: Verstoßen die Baumaßnahmen gegen die Landesbauordnung oder Bauverschriften, kann eine baurechtliche Einstellungsverfügung ins Haus flattern.

Alle Arbeiten müssen in diesem Fall sofort gestoppt werden. Daneben stehen oft ein Bußgeldverfahren und Schadenersatzforderungen an. Nicht zu vergessen ein Rattenschwanz aus Überprüfungen durch das Bauamt, juristischen Scherereien bis hin zur Versiegelung der Baustelle oder Beschlagnahmung von Maschinen und Material, falls trotz Einstellungsverfügung weitergebaut wird.

Auf jeden Fall kommt es zu erheblichen Kosten, die der Verursacher zu tragen hat. Die Bauarbeiten selbst dürfen erst fortgeführt werden, wenn die Gründe für die Einstellungsverfügung beseitigt sind.

Damit Sie überhaupt nicht in diese Verlegenheit kommen, sollten Sie als Bauunternehmen oder Dienstleister selbst alles dafür tun, solche Fälle von vornherein auszuschließen. Sie sollten auch Ihre Projektpartner danach auswählen, wie ernst sie Bauvorschriften und Sicherheitsvorgaben nehmen.

Bei der Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH haben wir vorgesorgt und geben unseren Kunden unabhängige Kriterien an die Hand, die uns als vertrauenswürdigen Partner auszeichnen:

  1. Erfahrung
    Wir stehen Bauunternehmen seit Jahrzehnten als zuverlässiger Spezialgerüstbauer zur Seite. Eine Vielzahl erfolgreicher Gerüstbauprojekte sprechen für sich.
  2. Qualifikationen
    Unabhängige Zertifikate belegen unsere Kompetenz.
  3. Top-Bewertungen
    Wir stellen uns der Meinung unserer Kunden. Wie sie unsere Leistung beurteilen, können Sie schwarz auf weiß nachlesen.
  4. Transparenz
    Sie können sich selbst überzeugen, nach welchen Grundsätzen wir arbeiten. Danach können Sie unsere Leistung messen.
  5. Höchste Ansprüche an das Equipment
    Wir arbeiten ausschließlich mit Gerüstbaumaterial, das uns selbst überzeugt und mit dem sich alle Anforderungen an die Sicherheit umsetzen lassen.
  6. Geschulte Mitarbeiter
    Wir arbeiten ausschließlich mit bestens qualifizierten Mitarbeitern, so wie es der Ausbildungsberuf Gerüstbau vorsieht. Darüber hinaus legen wir Wert auf regelmäßige Fortbildung.

Schützen Sie sich vor den Unannehmlichkeiten eines Baustopps und informieren Sie sich vor der Auftragsvergabe sorgfältig über Ihren Gerüstbau-Partner. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.