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Aktuelles | 29. Januar 2014

Unterweisungen im Arbeitsschutz

Notwendiges Übel oder sinnvolle Unterstützung im Arbeitsalltag?

Wir sagen: Es ist beides! Notwendig und sinnvoll!

Im Gerüstbau im Allgemeinen und im Spezialgerüstbau ganz besonders, sind die Gefährdungen bei den Arbeiten besonders groß, was Unterweisungen zwingend erforderlich machen.

Fürsorgepflicht hat jede Führungskraft für seine Mitarbeiter. Keinem Mitarbeiter soll bei seiner Tätigkeit etwas zustoßen. Auch Dritte dürfen nicht gefährdet werden!

Damit keine gesundheitlichen Gefährdungen entstehen, sind Unterweisungen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Unterweisungen müssen genau geplant und nachgewiesen werden.

Sicher, es ist bei ca. 50 Gerüstbauern, die Spezialgerüstbau-Baustellen in ganz Deutschland abwickeln, eine zeitliche und logistische Herausforderung, Monat für Monat Unterweisungen durchzuführen. Doch wenn die Gerüstbau-Arbeiten unfallfrei ablaufen, Mitarbeiter entsprechend den Unterweisungen sicher arbeiten und die Rechtssicherheit, die man im Schadensfalle hätte, gewährleistet ist – so ist es doch der ganze Aufwand wert.

Durchführung der Unterweisungen

Unterweisungen sind mindestens durchzuführen bei

  •         Neueinstellungen
  •         Arbeitsplatzwechsel
  •         Einführung neuer Geräte, Maschinen, Arbeitstechniken usw.
  •         bei Vorfällen (z. B. nach Unfällen oder Beinaheunfällen)

ACHTUNG! Mindestens einmal jährlich ist eine Wiederholungsunterweisung vorzunehmen!

Planung der Unterweisungen

Zum Jahreswechsel wird in unserem Hause geprüft, welche Qualifikationen der einzelnen Gerüstbauer in dem folgenden Jahr ablaufen oder welche Qualifikationen noch fehlen. Ebenso wird ein Plan erstellt, zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Betriebsanweisungen mit unseren Gerüstbauern gemeinsam besprochen werden.

Für den ermittelten Schulungsbedarf werden Termine festgelegt bzw. Termine mit Fremdfirmen vereinbart.

Wer hilft bei den Unterweisungen im Arbeitsschutz?

Unterstützung bei Unterweisungen erhalten Sie z. B. von

  •         Sicherheitsfachkraft
  •         Berufsgenossenschaft
  •         Dekra
  •         TÜV
  •         Lieferanten für Werkzeuge, Arbeitsschutzausrüstung

Dokumentation der Unterweisungen

Jede Unterweisung bzw. Weiterbildung muss schriftlich dokumentiert werden. Denn nur wenn Sie nachweisen können, dass die Unterweisung stattgefunden hat, sind Sie im Schadensfalle auf der rechtssicheren Seite.

                               Auch hier gilt das Sprichwort: „Wer schreibt, der bleibt.“

All unsere Gerüstbauer werden regelmäßig unterwiesen, damit wir auch in Zukunft für Sie sichere Gerüstkonstruktionen bauen können.

Bauen Sie auf die Gemeinhardt Service GmbH, bauen Sie auf:

  • Erfahrenen Spezialgerüstbau
  • Zufriedenheitsgarantie
  • Termingarantie und Erreichbarkeit
  • Sicherheit für Mensch und Material

Wenn Sie Fragen zum Thema Unterweisungen im Arbeitsschutz haben, scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie mit uns Kontakt auf!